💊 Fachsprachprüfung Apotheker Das Ministerium hat die Durchführung der Fachsprachprüfung für Apotheker an die Apothekerkammer Nordrhein übertragen. Die fachsprachlichen Kenntnisse werden durch einen dreiteiligen Sprachtest nachgewiesen. Die **Fachsprachprüfung (FSP) für Apotheker** ist ein zentraler Schritt für approbierte Apotheker:innen aus Drittstaaten, die in Deutschland beruflich tätig werden möchten. Sie dient dem Nachweis, dass Sie über die für die Berufsausübung notwendigen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) verfügen – speziell im fachlichen Kontext der Pharmazie. Die Prüfung kann in der Regel abgelegt werden, sobald Sie die allgemeinsprachliche Prüfung (telc C1 Hochschule oder Goethe C1) bestanden haben. Ein typischer **Prüfungsablauf** gliedert sich in drei Teile: Im ersten Teil führen Sie ein Patientengespräch (z.B. eine Beratung zu einem rezeptfreien Medikament oder zu Nebenwirkungen). Der zweite Teil besteht aus einem Fachgespräch mit einem Prüfer, in dem ein komplexeres pharmazeutisches Thema (wie Arzneimittelwechselwirkungen, Therapiepläne oder Qualitätssicherung) erörtert wird. Im dritten Teil präsentieren Sie einen kurzen Vortrag zu einem vorgegebenen Thema aus der Apothekenpraxis und stellen sich anschließenden Fragen der Prüfer. Die gesamte Prüfung dauert etwa 45 bis 60 Minuten und wird von zwei geprüften Fachprüfern der Apothekerkammer durchgeführt. Die **Zielgruppe** sind approbierte Apotheker:innen mit einem außerhalb der EU erworbenen Abschluss, die ihre Berufszulassung in Deutschland anstreben. Die bestandene Prüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation durch die zuständige Landesbehörde. Zur **Vorbereitung** empfehlen wir intensives Studium der Fachterminologie zu Themen wie Rezeptur, Galenik, Pharmakologie, Toxikologie und Apothekenrecht. Rollenspiele zu Beratungssituationen und das Einüben von strukturierten Fachvorträgen sind besonders hilfreich. Eine gründliche **Dokumentenprüfung** vor der Anmeldung ist essentiell: Stellen Sie sicher, dass Ihre Zeugnisse (Apothekerdiplom, telc/Goethe C1 Zertifikat) beglaubigt und übersetzt vorliegen. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung wird direkt bei der Apothekerkammer Nordrhein gestellt. Unser **Tipp**: Nutzen Sie Praktika oder Hospitationen in deutschen Apotheken, um den praktischen Wortschatz und authentische Gesprächssituationen kennenzulernen. Vielen Prüflingen hilft es auch, sich einer Vorbereitungsgruppe anzuschließen oder einen gezielten FSP-Vorbereitungskurs zu belegen.
In der Apotheker-Patienten-Kommunikation informiert und berät der Prüfling eine fiktive Patientin bzw. einen fiktiven Patienten im Rahmen der Arzneimittelabgabe.
bei der Fachsprachprüfung (FSP) der Apothekerkammer
20-25 Unterrichtseinheiten pro Woche
Patientenberatung über Arzneimittel und Risiken
Erstellung von Berichten und Beobachtungsbögen
Fachgespräch mit anderen Apothekern
Wichtig ist es, bei der Beratung auf einfache Begriffe zu achten und Fachbegriffe zu vermeiden.
Im ersten Modul lernen Sie anhand verschiedener Beispiele die Grundlagen der pharmazeutischen Kommunikation.
Im zweiten Modul werden die erworbenen fachsprachlichen Kompetenzen anhand von simulierten Patienten praktisch umgesetzt und geübt.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs sind ein abgeschlossenes Pharmaziestudium und ein Nachweis der Sprachkenntnisse auf B2-Niveau.
Die Ausbildung vermittelt fachsprachliche und kommunikative Kompetenzen im pharmazeutischen Bereich. Die Patientenversorgung und -beratung stehen im Mittelpunkt der Ausbildung.
Fachtermini, Arzneimittelnamen, Wirkungen
Beratungsgespräche, Aufklärung, Risikokommunikation
Berichte, Beobachtungsbögen, Fallaufzeichnungen
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob Ihre zuständige Approbationsbehörde den Patient Communication Test als Nachweis anerkennt.
Die Ausbildung schließt mit dem Patient Communication Test für Apotheker Fachsprache ab. Des Weiteren wird die Ausbildung von qualifizierten Fachkräften durchgeführt.